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    Handhabung#III.22 · 126 von 146

    Wann darf mit dem Schießen begonnen werden?

    Wenn sich niemand mehr vor dem Ziel aufhält.
    Wenn die verantwortliche Aufsichtsperson das Schießen freigegeben hat.
    Wenn alle Schützenstände belegt sind.

    Erklärung

    Das Schießen beginnt erst nach der ausdrücklichen Freigabe durch die verantwortliche Aufsichtsperson. Eigeninitiative oder das bloße Freisein der Scheibe genügen nicht.

    Bereit für die Prüfungssimulation?

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