Handhabung#III.22 · 126 von 146
Wann darf mit dem Schießen begonnen werden?
Wenn sich niemand mehr vor dem Ziel aufhält.
Wenn die verantwortliche Aufsichtsperson das Schießen freigegeben hat.
Wenn alle Schützenstände belegt sind.
Erklärung
Das Schießen beginnt erst nach der ausdrücklichen Freigabe durch die verantwortliche Aufsichtsperson. Eigeninitiative oder das bloße Freisein der Scheibe genügen nicht.
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