Handhabung#III.21 · 125 von 146
Dürfen Sie zur Scheibenbeobachtung eine geladene Schusswaffe ablegen?
Ja, wenn die Schusswaffe gesichert ist.
Nur mit Erlaubnis des Schießleiters.
Nein, nur die entladene und geöffnete Waffe darf abgelegt werden.
Erklärung
Beim Betreten des Gefahrenbereichs vor dem Schützenstand muss die Waffe entladen und mit offenem Verschluss abgelegt werden – eine gesicherte, geladene Waffe reicht nicht aus.
Bereit für die Prüfungssimulation?
60 zufällige Fragen · sofortiges Feedback · Fortschritt wird gespeichert
Simulation starten