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    Handhabung#III.25 · 127 von 146

    Darf einem Gastschützen, der nicht im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist, eine erlaubnispflichtige Schusswaffe überlassen werden?

    Ja, aber nur zur Mitnahme nach Hause.
    Ja, nur zum Schießen auf einer Schießstätte.
    Nein, unter keinen Umständen.

    Erklärung

    Ein Gastschütze ohne eigene WBK darf eine erlaubnispflichtige Waffe auf einer Schießstätte unter Aufsicht des WBK-Inhabers nutzen – aber ausschließlich dort und nie zur Mitnahme.

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