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    Waffenrecht – Notwehr & Notstand#5.41 · 86 von 146

    Dürfen Sie auch bei der Gefahr des Verlustes geringwertiger Gegenstände von der Schusswaffe Gebrauch machen?

    Nein
    Ja, bei erheblichem Sachwert

    Erklärung

    Der Einsatz einer Schusswaffe zum Schutz geringwertigen Eigentums ist unverhältnismäßig. Das Verhältnismäßigkeitsprinzip verbietet tödliche Gewalt zum Schutz unbedeutender Sachwerte.

    Bereit für die Prüfungssimulation?

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