Waffenrecht – Notwehr & Notstand#5.41 · 86 von 146
Dürfen Sie auch bei der Gefahr des Verlustes geringwertiger Gegenstände von der Schusswaffe Gebrauch machen?
Nein
Ja, bei erheblichem Sachwert
Erklärung
Der Einsatz einer Schusswaffe zum Schutz geringwertigen Eigentums ist unverhältnismäßig. Das Verhältnismäßigkeitsprinzip verbietet tödliche Gewalt zum Schutz unbedeutender Sachwerte.
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