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    Waffenrecht – Notwehr & Notstand#5.40 · 85 von 146

    Bei der Abwehr eines nicht auf Kommando angreifenden Hundes handeln Sie...

    in Notwehr.
    in Nothilfe.
    in Notstand.

    Erklärung

    Bei der Abwehr eines Hundes handelt man in Notstand, nicht in Notwehr. Notwehr setzt einen rechtswidrigen menschlichen Angriff voraus – ein Tier kann nicht rechtswidrig handeln.

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