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    Waffenrecht – Notwehr & Notstand#5.43 · 87 von 146

    Eine Person bricht Ihren PKW auf. Sie sehen das vom Fenster Ihres Hauses aus und schießen. Die Person wird dabei verletzt. Wie ist die Situation zu beurteilen?

    Der Einsatz der Schusswaffe war durch Notwehr gerechtfertigt.
    Die Notwehr wurde überschritten (Notwehrexzess).
    Der Einsatz der Schusswaffe war durch Nothilfe gerechtfertigt.

    Erklärung

    Das Schießen auf einen Autoeinbrecher ist ein klassischer Notwehrexzess: Keine Gefahr für Leib und Leben, daher ist der Schusswaffeneinsatz unverhältnismäßig und nicht gerechtfertigt.

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