Waffenrecht – Notwehr & Notstand#5.12 · 73 von 146
Darf in einer Notwehrsituation immer von der Schusswaffe Gebrauch gemacht werden?
Nur wenn kein milderes Mittel zur Verfügung steht, um den Angriff abzuwehren.
Der Schusswaffengebrauch ist stets als allerletzter Ausweg aus einer bedrohlichen Situation zu betrachten.
Ja, immer
Erklärung
Die Schusswaffe darf nur als letztes Mittel (ultima ratio) eingesetzt werden, wenn kein milderes Mittel zur Verfügung steht. Jedes mildere Mittel hat Vorrang.
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