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    Waffenrecht – Notwehr & Notstand#5.15 · 74 von 146

    Dürfen Sie in jeder Notwehrsituation von der Schusswaffe Gebrauch machen?

    Ja, immer
    Nein, allenfalls bei einem Angriff auf Leben, Leib oder erhebliche Rechtsgüter des Einzelnen.
    Ja, auch wenn der Angriff durch mildere Mittel abgewehrt werden kann.

    Erklärung

    Der Schusswaffeneinsatz ist nur bei Angriffen auf Leib, Leben oder erhebliche Rechtsgüter zulässig. Reine Eigentumsdelikte rechtfertigen keinen Schusswaffeneinsatz.

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