Waffenrecht – Notwehr & Notstand#5.15 · 74 von 146
Dürfen Sie in jeder Notwehrsituation von der Schusswaffe Gebrauch machen?
Ja, immer
Nein, allenfalls bei einem Angriff auf Leben, Leib oder erhebliche Rechtsgüter des Einzelnen.
Ja, auch wenn der Angriff durch mildere Mittel abgewehrt werden kann.
Erklärung
Der Schusswaffeneinsatz ist nur bei Angriffen auf Leib, Leben oder erhebliche Rechtsgüter zulässig. Reine Eigentumsdelikte rechtfertigen keinen Schusswaffeneinsatz.
Bereit für die Prüfungssimulation?
60 zufällige Fragen · sofortiges Feedback · Fortschritt wird gespeichert
Simulation starten