Waffenrecht – Notwehr & Notstand#5.11 · 72 von 146
Soll im Notwehrfall vor dem Gebrauch der Schusswaffe gewarnt werden?
Ja, das ist Voraussetzung für einen rechtmäßigen Schusswaffengebrauch.
Ja, soweit die Umstände es erlauben.
Nein, das ist nicht erforderlich.
Erklärung
Vor dem Gebrauch einer Schusswaffe soll wenn möglich gewarnt werden. Dies ist aber keine absolute Voraussetzung – wenn die Situation es nicht erlaubt, kann darauf verzichtet werden.
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