Waffenrecht – Notwehr & Notstand#5.08 · 71 von 146
Notwehr mit einer Schusswaffe ist nicht gerechtfertigt...
bei Beleidigung.
bei lebensgefährlichem tätlichem Angriff auf den Ehepartner.
Erklärung
Notwehr mit der Schusswaffe ist nur bei schwerwiegenden Angriffen auf Leib und Leben gerechtfertigt. Eine Beleidigung rechtfertigt keinen Schusswaffeneinsatz – das wäre grob unverhältnismäßig.
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