Waffenrecht – Rechte & Pflichten#2.55 · 41 von 146
Was muss ein gesetzlicher Erbe einer Schusswaffe tun?
Innerhalb eines Monats nach Annahme der Erbschaft die Ausstellung einer WBK beantragen, sofern die Schusswaffe nicht vorher einem Berechtigten überlassen oder unbrauchbar gemacht wird.
Änderung der WBK des Verstorbenen beantragen.
Ein Erbe ohne waffenrechtliches Bedürfnis muss die geerbte Waffe blockieren lassen, soweit ein geeignetes Blockiersystem verfügbar ist.
Erklärung
Ein gesetzlicher Erbe hat nach Annahme der Erbschaft einen Monat Zeit, entweder eine WBK zu beantragen, die Waffe an einen Berechtigten abzugeben oder sie unbrauchbar machen zu lassen.
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