Waffenrecht – Rechte & Pflichten#2.52 · 40 von 146
Darf man einem anderen Waffenbesitzkarteninhaber eine Waffe leihen?
Ja, für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck, aber nur vorübergehend, höchstens für einen Monat.
Ja, ohne Zweckbindung, aber nur vorübergehend, für die Dauer von maximal einen Monat.
Nein, es ist grundsätzlich eine behördliche Genehmigung erforderlich.
Erklärung
Eine Waffe darf einem anderen WBK-Inhaber vorübergehend (max. 1 Monat) für einen vom Bedürfnis des Entleihers umfassten Zweck geliehen werden. Unbegrenzte oder zweckfreie Überlassung ist nicht erlaubt.
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