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    Waffenrecht – Rechte & Pflichten#2.62 · 42 von 146

    Wem dürfen Sie während Ihres 3-wöchigen Urlaubs ihre erlaubnispflichtigen Schusswaffen zur Aufbewahrung überlassen?

    befreundeten Polizeibeamten
    Inhabern einer Waffenbesitzkarte
    besonders vertrauenswürdigen Personen (z.B. Notar, Pfarrer)

    Erklärung

    Während des Urlaubs dürfen Waffen nur an WBK-Inhaber zur Aufbewahrung überlassen werden. Polizeibeamte oder vertrauenswürdige Personen ohne WBK sind keine zulässigen Verwahrer.

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