Waffenrecht – Rechte & Pflichten#2.62 · 42 von 146
Wem dürfen Sie während Ihres 3-wöchigen Urlaubs ihre erlaubnispflichtigen Schusswaffen zur Aufbewahrung überlassen?
befreundeten Polizeibeamten
Inhabern einer Waffenbesitzkarte
besonders vertrauenswürdigen Personen (z.B. Notar, Pfarrer)
Erklärung
Während des Urlaubs dürfen Waffen nur an WBK-Inhaber zur Aufbewahrung überlassen werden. Polizeibeamte oder vertrauenswürdige Personen ohne WBK sind keine zulässigen Verwahrer.
Bereit für die Prüfungssimulation?
60 zufällige Fragen · sofortiges Feedback · Fortschritt wird gespeichert
Simulation starten