Waffenrecht – Begriffe#1.49 · 22 von 146
Wer ist im Sinne des Waffengesetzes in der Regel nicht mehr zuverlässig?
Jeder, der wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen verurteilt wurde, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind.
Jeder, der wegen der Begehung von zwei verschiedenen vorsätzlichen Straftaten mindestens zwei Mal zu einer Geldstrafen verurteilt wurde, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind.
Jeder, der wegen einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung seinen Führerschein für mehr als 60 Tage abgeben musste.
Erklärung
Unzuverlässig nach §5 WaffG ist u.a., wer wegen einer vorsätzlichen Straftat zu mind. 60 Tagessätzen verurteilt wurde, oder wer zweimal wegen vorsätzlicher Straftaten verurteilt wurde – beides innerhalb der letzten 5 Jahre.
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