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    Waffenrecht – Begriffe#1.55 · 23 von 146

    Eine Schusswaffe ist „zugriffsbereit" im Sinne des Waffengesetzes, wenn...

    sie unmittelbar, also mit wenigen schnellen Handgriffen, in Anschlag gebracht werden kann.
    sie im abgeschlossenen Koffer im Kfz untergebracht ist.
    sie ungeladen in der verschlossenen Schublade liegt.

    Erklärung

    "Zugriffsbereit" bedeutet, dass die Waffe in wenigen schnellen Handgriffen in Anschlag gebracht werden kann. Ein abgeschlossener Koffer oder eine verschlossene Schublade verhindert den unmittelbaren Zugriff.

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