Waffenrecht – Begriffe#1.47 · 21 von 146
„Führen" im Sinne des Waffengesetzes liegt vor, wenn die Waffe...
in der eigenen Wohnung im Holster getragen wird.
im Treppenhaus eines fremden Mehrfamilienhauses im Holster getragen wird.
im eigenen PKW in der offenen Seitenablage transportiert wird.
Erklärung
Im eigenen Haus liegt kein "Führen" vor. Im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses oder im eigenen Fahrzeug schon – man befindet sich außerhalb des befriedeten Besitztums. Auch eine offen im Auto liegende Waffe gilt als zugriffsbereit geführt.
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