Waffenrecht – Begriffe#1.11 · 6 von 146
Erläutern Sie den Begriff „Waffe" im Sinne des WaffG!
Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände.
Tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen.
Tragbare Gegenstände, die ohne dafür bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen und die im Waffengesetz genannt sind.
Erklärung
Das WaffG unterscheidet Schusswaffen, bestimmungsgemäße Angriffswaffen (Hieb-/Stoßwaffen) und waffenähnliche Gegenstände. Alle drei Kategorien können "Waffe" im Rechtssinn sein und unterliegen unterschiedlichen Regelungen.
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