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    Waffenrecht – Begriffe#1.12 · 7 von 146

    Wie unterscheidet das Waffengesetz Langwaffen und Kurzwaffen?

    Langwaffen sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet.
    Schusswaffen, die eine Gesamtmindestlänge von 60 cm unterschreiten oder bei denen die Lauflänge kleiner als 30 cm ist, werden als Kurzwaffe bezeichnet.
    Kurzwaffen haben maximal eine Länge von 20 cm.

    Erklärung

    Langwaffen haben Lauf und Verschluss zusammen über 30 cm UND eine Gesamtlänge über 60 cm. Kurzwaffen unterschreiten einen dieser Werte. Die Unterscheidung ist für Erlaubnisvoraussetzungen und Aufbewahrungsregeln relevant.

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