Waffenrecht – Begriffe#1.07 · 5 von 146
Ein Double-Action-Revolver ist im Sinne des Waffenrechts...
eine vollautomatische Waffe.
keine halbautomatische Waffe.
eine halbautomatische Waffe.
Erklärung
Ein Double-Action-Revolver ist nach WaffG keine halbautomatische Waffe, da er keine selbsttätige Nachladefunktion besitzt. Die Trommel dreht sich durch den Abzugszug mechanisch weiter, lädt aber nicht aus einem Magazin nach.
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