Waffenrecht – Rechte & Pflichten#2.95 · 49 von 146
Ist der Transport einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe durch den WBK-Inhaber von der Wohnung zum Schießstand zulässig?
Nur mit Waffenschein.
Ja, wenn sie ungeladen und gesichert im Holster am Körper getragen wird.
Ja, wenn sie nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit transportiert wird und dies vom Bedürfnis umfasst ist.
Erklärung
WBK-Inhaber dürfen ihre Waffe ohne Waffenschein zur Schießstätte transportieren – aber nur wenn sie nicht zugriffsbereit, nicht schussbereit ist und der Transport dem Bedürfnis entspricht.
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