Waffenrecht – Rechte & Pflichten#2.89 · 48 von 146
Was ist beim Transport einer Schusswaffe von der Wohnung zur Schießstätte zu beachten?
Musterlösung
Beim Transport darf die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit sein. Der Transport darf nur zum vom Bedürfnis umfassten Zweck erfolgen.
Erklärung
Beim Transport zur Schießstätte gilt: Waffe nicht schussbereit (ungeladen) und nicht zugriffsbereit (z.B. im verschlossenen Behältnis). Der Transport muss dem Erlaubniszweck entsprechen.
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