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    Waffenrecht – Rechte & Pflichten#2.89 · 48 von 146

    Was ist beim Transport einer Schusswaffe von der Wohnung zur Schießstätte zu beachten?

    Musterlösung

    Beim Transport darf die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit sein. Der Transport darf nur zum vom Bedürfnis umfassten Zweck erfolgen.

    Erklärung

    Beim Transport zur Schießstätte gilt: Waffe nicht schussbereit (ungeladen) und nicht zugriffsbereit (z.B. im verschlossenen Behältnis). Der Transport muss dem Erlaubniszweck entsprechen.

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