Waffenrecht – Rechte & Pflichten#2.14 · 35 von 146
Sind Sie bezüglich Ihrer Schusswaffen der zuständigen Behörde gegenüber in begründeten Fällen auskunftspflichtig?
Nein, nur wenn gegen mich ein Verfahren eingeleitet wurde.
Ja
Nein, nur bei Fragen zur Aufbewahrung.
Erklärung
Waffenbesitzer sind in begründeten Fällen gegenüber der Behörde auskunftspflichtig. Die Behörde kann Fragen zur Aufbewahrung, zum Verbleib der Waffen und zur persönlichen Eignung stellen.
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