Waffenrecht – Rechte & Pflichten#2.11 · 34 von 146
Was ist zu tun, wenn erlaubnispflichtige Waffen oder Munition abhandenkommen?
Unverzüglich den Verlust der zuständigen Waffenbehörde melden.
Innerhalb eines Monats den Verlust der zuständigen Behörde melden.
Eine Verlustanzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle aufgeben.
Erklärung
Abhandenkommen von Waffen ist unverzüglich – ohne schuldhaftes Zögern – sowohl der Waffenbehörde als auch der Polizei zu melden. Eine Monatsfrist gibt es nicht.
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