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    Waffenrecht – Begriffe#1.65 · 26 von 146

    In welchem zeitlichen Mindestabstand werden die Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse erneut auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung geprüft?

    Musterlösung

    Mindestens alle drei Jahre.

    Erklärung

    Die Behörde prüft mindestens alle drei Jahre, ob Erlaubnisinhaber noch zuverlässig und persönlich geeignet sind – durch Abfragen beim Bundeszentralregister und anderen Behörden.

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