Waffenrecht – Begriffe#1.65 · 26 von 146
In welchem zeitlichen Mindestabstand werden die Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse erneut auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung geprüft?
Musterlösung
Mindestens alle drei Jahre.
Erklärung
Die Behörde prüft mindestens alle drei Jahre, ob Erlaubnisinhaber noch zuverlässig und persönlich geeignet sind – durch Abfragen beim Bundeszentralregister und anderen Behörden.
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