Waffenrecht – Begriffe#1.58 · 25 von 146
Wann ist eine Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes „schussbereit"?
Wenn sie griffbereit, aber ungeladen im Holster getragen wird.
Wenn das Schlagstück / der Schlagbolzen bei entladener Waffe gespannt und entsichert ist.
Wenn sie geladen ist.
Erklärung
Eine Waffe ist schussbereit, sobald Munition eingelegt ist. Gespannter Schlagbolzen allein ohne Munition macht eine Waffe nicht schussbereit.
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