Waffenrecht – Begriffe#1.44 · 19 von 146
Wer ist sachkundig im Sinne des Waffengesetzes?
Derjenige, der vor einem Prüfungsausschuss die Sachkundeprüfung erfolgreich abgelegt hat.
Soldaten, die mehrere Jahre mit Wartung, Pflege und Lagerung von Handfeuerwaffen betraut waren.
Derjenige, der erfolgreich seine Gesellenprüfung im Büchsenmacherhandwerk abgelegt hat.
Erklärung
Sachkunde kann durch bestandene Sachkundeprüfung vor einem behördlichen Prüfungsausschuss oder durch abgeschlossene Berufsausbildung als Büchsenmacher nachgewiesen werden. Militärische Erfahrung allein reicht nicht aus.
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