Waffenrecht – Begriffe#1.36 · 17 von 146
Was bedeutet „erwerben" im Sinne des Waffengesetzes?
Musterlösung
Das Erlangen der tatsächlichen Gewalt über die Schusswaffe.
Erklärung
"Erwerben" nach WaffG meint allein das Erlangen der tatsächlichen Gewalt – die physische Übergabe. Ein Kaufvertrag allein begründet noch keinen Erwerb im waffenrechtlichen Sinne.
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