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    Waffenrecht – Begriffe#1.36 · 17 von 146

    Was bedeutet „erwerben" im Sinne des Waffengesetzes?

    Musterlösung

    Das Erlangen der tatsächlichen Gewalt über die Schusswaffe.

    Erklärung

    "Erwerben" nach WaffG meint allein das Erlangen der tatsächlichen Gewalt – die physische Übergabe. Ein Kaufvertrag allein begründet noch keinen Erwerb im waffenrechtlichen Sinne.

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