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    Seenotsignalmittel#IV.83 · 146 von 146

    Wer darf in Seenotfällen mit einer Signalwaffe schießen?

    Jeder
    Nur Inhaber einer Waffensachkundeprüfung.
    Nur der verantwortliche Führer des betroffenen Wasserfahrzeuges.

    Erklärung

    In echter Seenot darf jede Person – auch ohne Erlaubnis – die Signalwaffe benutzen, da der Notstand (§34 StGB) den Einsatz rechtfertigt. Die Rettung von Leib und Leben hat Vorrang.

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