Waffenrecht – Notwehr & Notstand#5.36 · 82 von 146
Was ist Ihre Pflicht nach einem abgewehrten Angriff?
Ich habe keinerlei Pflichten gegenüber dem Angreifer.
Ich bin zum Schadensersatz verpflichtet.
Wenn die Notwendigkeit erkennbar und die Situation zumutbar ist, habe ich Hilfe zu leisten.
Erklärung
Nach abgewehrtem Angriff besteht gemäß §323c StGB eine Hilfeleistungspflicht, wenn der Angreifer verletzt wurde und Hilfe nötig und zumutbar ist.
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