RangeScout
    Waffenrecht – Notwehr & Notstand#5.29 · 80 von 146

    Nothilfe ist diejenige Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff...

    von sich selbst abzuwenden.
    von einem anderen abzuwenden.
    vom eigenen Auto abzuwenden.

    Erklärung

    Nothilfe ist die Notwehr zugunsten eines anderen – man verteidigt eine andere Person gegen einen rechtswidrigen Angriff. Es gelten dieselben Voraussetzungen wie bei der Notwehr.

    Bereit für die Prüfungssimulation?

    60 zufällige Fragen · sofortiges Feedback · Fortschritt wird gespeichert

    Simulation starten