Waffenrecht – Notwehr & Notstand#5.29 · 80 von 146
Nothilfe ist diejenige Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff...
von sich selbst abzuwenden.
von einem anderen abzuwenden.
vom eigenen Auto abzuwenden.
Erklärung
Nothilfe ist die Notwehr zugunsten eines anderen – man verteidigt eine andere Person gegen einen rechtswidrigen Angriff. Es gelten dieselben Voraussetzungen wie bei der Notwehr.
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