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    Waffenrecht – Notwehr & Notstand#5.18 · 76 von 146

    Was versteht man unter „Putativnotwehr"?

    Überschreitung der Notwehr.
    Ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff wird von einem anderen Angegriffenen abgewehrt.
    Irrtümliche Annahme einer Notwehrsituation.

    Erklärung

    Putativnotwehr ist die irrtümliche Annahme einer Notwehrsituation. Wer glaubt, angegriffen zu werden, es aber nicht wird, handelt in Putativnotwehr – dies kann zu milderem Strafmaß führen.

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