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    Waffenrecht – Notwehr & Notstand#5.03 · 67 von 146

    Notwehr ist...

    jede Abwehr eines gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriffs von sich und anderen.
    jede Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
    jede Verteidigung, die erforderlich ist, um jeden Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

    Erklärung

    Notwehr setzt einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff voraus. "Erforderliche Verteidigung" bedeutet, dass die mildeste wirksame Abwehrmaßnahme zu wählen ist.

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