Waffenrecht – Aufbewahrung#4.09 · 61 von 146
Sind Sie in Bezug auf die sichere Verwahrung ihrer Waffe(n) oder Munition zur Auskunft gegenüber der Behörde verpflichtet?
Es besteht keine Pflicht zum Nachweis über die sichere Verwahrung.
Ja, wer Waffen oder Munition besitzt, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Verwahrung getroffenen Maßnahmen nachzuweisen.
Nein, nur wenn mehr als 10 Schusswaffen im Besitz sind.
Erklärung
Waffenbesitzer sind verpflichtet, der Behörde die Aufbewahrungsmaßnahmen nachzuweisen. Die Behörde kann auch unangemeldete Kontrollen durchführen.
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