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    Waffenrecht – Aufbewahrung#4.05 · 59 von 146

    Schusswaffen sind aufzubewahren...

    an einem versteckten Ort.
    nur bei der Erlaubnisbehörde.
    in einem Behältnis der entsprechenden Sicherheitsstufe.

    Erklärung

    Schusswaffen müssen in zugelassenen Sicherheitsbehältnissen aufbewahrt werden. Verstecke oder normale abgeschlossene Möbel erfüllen die waffenrechtlichen Anforderungen nicht.

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