Waffenrecht – Kennzeichnung#3.29 · 55 von 146
Was wird bei einem amtlichen Beschuss geprüft?
Die Waffe wird auf Haltbarkeit, Funktionssicherheit, Maßhaltigkeit und Kennzeichnung geprüft.
Die Waffe wird auf Lebensdauer, Konstruktionsschlüssigkeit und Funktionstauglichkeit geprüft.
Die Waffe wird auf Präzision, Fertigungstoleranzen und Materialhärte geprüft.
Erklärung
Beim amtlichen Beschuss werden Haltbarkeit, Funktionssicherheit, Maßhaltigkeit und Kennzeichnung geprüft. Präzision oder Materialhärte sind keine Prüfgegenstände.
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