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    Waffenrecht – Rechte & Pflichten#2.65 · 44 von 146

    Wozu berechtigt der Kleine Waffenschein?

    Zum Erwerb von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, sofern diese das Zulassungszeichen „PTB im Kreis" tragen.
    Zum Besitz von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, sofern diese das Zulassungszeichen „PTB im Kreis" tragen.
    Zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, sofern diese das Zulassungszeichen „PTB im Kreis" tragen.

    Erklärung

    Der Kleine Waffenschein erlaubt das Führen, nicht den Erwerb. PTB-Waffen dürfen von Volljährigen ohne gesonderte Erlaubnis erworben werden – der KWS ist nur für das Führen in der Öffentlichkeit nötig.

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