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    Waffenrecht – Rechte & Pflichten#2.01 · 32 von 146

    Was muss der Erwerbsberechtigte nach dem Kauf einer Schusswaffe von einer Privatperson/Händler veranlassen?

    Er muss einen lizenzierten Waffenhändler einschalten.
    Er muss den Kauf der zuständigen Behörde unter Vorlage des Kaufvertrages mitteilen.
    Er muss innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Behörde den Erwerb schriftlich oder elektronisch anzeigen und seine Waffenbesitzkarte zur Eintragung vorlegen.

    Erklärung

    Nach dem Erwerb einer Schusswaffe muss der Käufer innerhalb von zwei Wochen den Erwerb bei der zuständigen Waffenbehörde schriftlich oder elektronisch anzeigen und die WBK zur Eintragung vorlegen.

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