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    Waffenrecht – Begriffe#1.75 · 29 von 146

    Wie lange gilt der Kleine Waffenschein?

    1 Jahr
    3 Jahre
    unbefristet

    Erklärung

    Der Kleine Waffenschein (§10 Abs. 4 WaffG) ist wie die WBK unbefristet gültig. Er berechtigt ausschließlich zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit PTB-Zeichen in der Öffentlichkeit.

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