Waffenrecht – Begriffe#1.20 · 13 von 146
Was ist ein Schalldämpfer waffenrechtlich gesehen?
Der Schalldämpfer ist ein verbotener Gegenstand.
Der Schalldämpfer ist immer erlaubnisfreies Zubehör.
Der Schalldämpfer für eine erlaubnispflichtige Schusswaffe steht waffenrechtlich der Schusswaffe gleich für die sie bestimmt ist.
Erklärung
Ein Schalldämpfer ist grundsätzlich verboten. Ist er für eine erlaubnispflichtige Waffe bestimmt, wird er dieser waffenrechtlich gleichgestellt und unterliegt denselben Vorschriften.
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