Waffenrecht – Begriffe#1.02 · 2 von 146
Umgang mit einer Schusswaffe hat…
wer damit schießt.
wer die Waffe verbringt oder mitnimmt.
wer die Waffe unbrauchbar macht.
Erklärung
"Umgang" ist ein zentraler Begriff des WaffG und absichtlich weit gefasst: Er umfasst Herstellen, Bearbeiten, Instandsetzen, Erwerben, Besitzen, Führen, Transportieren, Überlassen und Vernichten. Fast jede Interaktion mit einer Waffe ist somit "Umgang" und kann erlaubnispflichtig sein.
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